Widerrufsrecht

Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierung)

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Tour zurücktreten.

Der Rücktritt muss in Textform (z.B. per E-Mail) erklärt werden. Maßgeblich für die Fristberechnung und die Höhe der Stornierungsgebühr ist der Eingang beim Veranstalter.

Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, ist der Veranstalter berechtigt, eine pauschale Entschädigung (Stornierungsgebühr) zu verlangen. Diese staffelt sich wie folgt:

a) Bei Rücktritt ab 90 bis einschließlich 60 Tage vor Reisebeginn werden 30% des Gesamtreisepreises fällig.
b) Bei Rücktritt ab 59 bis einschließlich 30 Tage vor Reisebeginn werden 50% des Gesamtreisepreises fällig.
c) Bei Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise werden 100% des Gesamtreisepreises fällig.

Ersatzbeschaffung: Im Falle einer Stornierung reduziert sich die Gebühr auf 50%, sofern es dem Veranstalter gelingt, den frei gewordenen Platz durch einen anderen, voll zahlenden Teilnehmer neu zu besetzen.

Eine darüberhinausgehende Rückerstattung (z.B. auf eine Bearbeitungsgebühr) erfolgt nicht.

Stellvertreter: Der Teilnehmer kann einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Veranstalter kann widersprechen, wenn dieser die Reiseerfordernisse (siehe AGB § 7) nicht erfüllt.

Für den Verwaltungsaufwand der Umbuchung auf einen Stellvertreter wird eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 € erhoben.

Reiserücktrittsversicherung: Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung dringend empfohlen. Diese deckt in der Regel die anfallenden Stornierungskosten bei versicherten Gründen (z.B. Krankheit, Unfall vor Reiseantritt) ab.

Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Mindestteilnehmerzahl: Wird die folgende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise bei mehrtägigen Reisen bis 7 Tage und bei Tagestouren bis zu 2 Tage vor Reisebeginn absagen. Geleistete Zahlungen werden voll erstattet.

(Mehrtägige) Reisen: 6 Teilnehmer.
(Tages-)Touren: 5 Teilnehmer.

Kündigung aus wichtigem Grund: Der Veranstalter sowie der Tourguide kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer die Tour nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält (insb. Verstöße gegen §7 der AGB), sodass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt bestehen.

Widerrufsrecht für digitale Güter

Verbrauchern steht beim Kauf von digitalen Gütern grundsätzlich ein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.

Ausschluss / Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten (wie GPS-Daten), wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Veranstalter mit der Ausführung des Vertrages (d.h. der Bereitstellung des Downloads) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, UND der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert.